Pflegegrad 5 – ein leicht verständlicher Leitfaden für Betroffene und Angehörige

Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad in Deutschland. Doch was genau bedeutet dieser Pflegegrad und welche Leistungen sind damit verbunden? Dieser Artikel bietet einen Überblick.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Personen mit Pflegegrad 5 sind in ihrer Selbstständigkeit schwer eingeschränkt und brauchen weitreichende Unterstützung im Alltag.
  • Für eine Einstufung in den Pflegegrad 5 müssen beim Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) zwischen 90 und 100 Punkte erreicht werden.
  • Betroffene können zwischen häuslicher und außerhäuslicher Pflege wählen, wobei unterschiedliche Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen.

Was bedeutet Pflegegrad 5?

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad 5 ist der höchste und schwerste Grad der Pflegebedürftigkeit: Personen mit diesem Pflegegrad sind in ihren Alltagskompetenzen stark eingeschränkt und benötigen eine besonders intensive Betreuung und Pflege. In den meisten Fällen liegen schwere körperliche Behinderungen oder Erkrankungen vor, die eine ständige medizinische Überwachung und Kontrolle erfordern.

Pflegegrade und Pflegegrad 5

Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 5?

Um den Pflegegrad 5 zu erreichen, muss eine eingehende Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder andere Prüfdienste erfolgen. Der Hauptfokus liegt hierbei auf der Bewertung von sechs verschiedenen Modulen:

  1. Mobilität
  2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhalten und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Der Pflegegrad 5 wird grundsätzlich vergeben, wenn eine Person in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens auf Hilfe angewiesen ist. Bei der Begutachtung entspricht das einem Ergebnis von 90 bis 100 Punkten.

Welche Leistungen werden bei Pflegegrad 5 gefördert?

Ob Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden, können Pflegebedürftige und Angehörige gemeinsam entscheiden. Je nachdem stehen pflegebedürftigen Personen verschiedene Geld- sowie Sachleistungen zur Verfügung.

Leistungen für die häusliche Pflege

  • Pflegegeld: Wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen durchgeführt wird, kann ein monatliches Pflegegeld von 901 Euro pro Monat beantragt werden.
  • Pflegesachleistung: Wenn professionelle Pflegedienste in Anspruch genommen werden, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 2095 Euro pro Monat.
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Der Entlastungsbetrag kann zum Beispiel für Haushaltshilfen oder Reinigungskräfte verwendet werden. Bei Pflegegrad 5 beträgt dieser Betrag 125 Euro pro Monat.
  • Pflegemittel: Für die Pflege nötige Einwegprodukte werden mit 40 Euro im Monat bezuschusst.
  • Wohnraumanpassung: Wenn die eigene Wohnung für Barrierefreiheit umgebaut werden muss, fördert dies die Pflegekasse mit insgesamt 4000 Euro.
  • Hausnotruf: Die Pflegeversicherung fördert Hausnotrufe mit 25,50 Euro pro Monat.

Außerhäusliche Pflege bei Pflegegrad 5

Wenn die häusliche Pflege mit professioneller Hilfe ergänzt oder in eine Pflegeeinrichtung verlegt werden muss, gibt es ebenfalls Förderungen bei Pflegegrad 5. Einige Möglichkeiten stellen wir Ihnen vor:

  • Tages- oder Nachtpflege: Hier können Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut werden, während sie weiterhin in ihrem Zuhause leben. Dies wird von der Pflegeversicherung mit 1995 Euro im Monat bezuschusst.
  • Kurzzeitpflege: Kurzzeitpflege wird von der Pflegeversicherung mit 1774 Euro im Jahr unterstützt.
  • Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, stellt die Pflegekasse 1612 Euro pro Jahr zur Verfügung. So kann die Pflege bei kurzzeitiger Verhinderung von ambulanten Pflegediensten übernommen werden.
  • Vollstationäre Pflege: Wer rund um die Uhr betreut werden muss, kann in einem Pflegeheim untergebracht werden. Dafür stehen bei Pflegegrad 5 monatlich bis zu 2.005 Euro zur Verfügung.

Tipp: Da sich Bedürfnisse bei Pflegegrad 5 stark unterscheiden, können verschiedene Leistungen miteinander ausgetauscht werden. Zum Beispiel können Sie Sachleistungen und das Pflegegeld umwandeln.

Schlusswort

Der Pflegegrad 5 kennzeichnet die schwerste Form der Pflegebedürftigkeit. Es ist wichtig, dass sowohl die Betroffenen als auch ihre Familien die ihnen zustehenden Leistungen kennen und in Anspruch nehmen können. Durch die richtige Unterstützung und Beratung können die Herausforderungen dieses Pflegegrades gemeistert und eine möglichst hohe Lebensqualität für alle Beteiligten gewährleistet werden.

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