Pflegehilfsmittel­pauschale – Das sollten Sie unbedingt wissen

Die Pflege eines geliebten Menschen ist herausfordernd. Glücklicherweise gibt es Pflegehilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern – und von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen werden. Doch wie gelingt die Beantragung? Und was wird eigentlich gefördert? Das und mehr beantworten wir Ihnen in diesem Artikel.

Was ist die Pflegehilfs­mittel­pauschale?

Pflege- und Krankenkassen bieten eine Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel. Diese beträgt aktuell 40 Euro pro Monat und 480 Euro pro Jahr. Pflegehilfsmittel sind Materialien und Produkte, die eine Pflege zu Hause erleichtern – und pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige im Alltag unterstützen.

Übrigens: Die Pflegehilfsmittelpauschale wird demnächst voraussichtlich auf 50 Euro erhöht. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 12. Mai 2023 im Bundesrat diskutiert.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

  1. Verbrauchsprodukte

Verbrauchsprodukte sind für den einmaligen Verbrauch bestimmt.

Dazu gehören:

Verbrauchsprodukte wie Mundschutz, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände
Verbrauchsprodukte wie Mundschutz, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände
  • Mundschutz
  • Fingerlinge
  • Einwegschürzen
  • Einmal-Lätzchen
  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Saugende Bettschutzeinlagen
  1. Technische Hilfsmittel

Technische Hilfsmittel sind wiederverwendbar.

Technische pflegehilfsmittel rollator
Technische Hilfsmittel wie Rollatoren oder Rollstühle

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Rollstuhl
  • Pflegebett
  • Bettpfanne
  • Rollatoren
  • Urinflasche
  • Pflegebetten
  • Toilettenstuhl
  • Lagerungskissen
  • Hausnotrufsystem

Wichtig: Technische Pflegemittel werden von der Pauschale nicht gefördert. Sollte Ihnen ein Arzt technische Pflegemittel verschreiben, kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Häufig bekommen Sie die Hilfsmittel dann leihweise und / oder gegen eine Zuzahlung (von maximal 25 Euro).

Was sollte ich außerdem beachten?

  • Die Pflegehilfsmittelpauschale ist ausschließlich für private Pflege bestimmt. Wer einen Pflegedienst nutzt, braucht die Pauschale nicht – die Pflegedienste bringen ihre eigenen Produkte und Hilfsmittel mit.
  • FFP2-Masken gehören normalerweise nicht zu den Pflegehilfsmitteln. Einige Pflegekassen übernehmen die Kosten trotzdem (zumindest teilweise).
  • Inkontinenzmaterial gehört ebenfalls nicht zu den Pflegehilfsmitteln. Diese werden von Krankenkassen übernommen, nicht von der Pflegekasse.

Wer kann die Pflegehilfs­mittel­pauschale beantragen?

Grundsätzlich kann jeder Pflegehilfsmittel beantragen.

Für eine Bewilligung sollte eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt ein Pflegegrad vor
  • es liegt eine Behinderung vor
  • es droht eine bleibende Behinderung

Wenn das auf Sie zutrifft, können Sie die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 Euro im Monat bei Ihrer Pflege- oder Krankenkasse beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einem betreuten Wohnbereich wohnen.

Wichtig ist allerdings, dass die Hilfsmittel…

  • die Pflege erleichtern,
  • oder Beschwerden lindern,
  • oder die Selbstständigkeit im Alltag erhöhen.

Wichtig: Menschen in Pflegeheimen oder im Krankenhaus haben keinen Anspruch auf die Pflegehilfs­mittelpauschale.

pflegehilfsmittelantrag

Wie beantrage ich die Pflegehilfsmittel­pauschale?

  • Die Beantragung gelingt formlos.
  • Sie brauchen keine ärztliche Verordnung.

Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach einem Vordruck – viele Pflegekassen bieten spezielle Formulare an. Diese müssen Sie dann nur noch ausfüllen und Ihre benötigten Hilfsmittel kaufen.

Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie können die Pflegehilfsmittel selbst in der Apotheke, im Internet oder im Sanitätshaus kaufen. Die Rechnungen reichen Sie gemeinsam mit Ihrem Antrag bei der Pflegekasse ein.
  • Oder Sie vereinbaren mit Ihrer Apotheke eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse. Eine direkte Abrechnung ist auch mit Online-Diensten möglich, die Hilfsmittelboxen anbieten.

 

Zwei Tipps für die Beantragung:

  • Sie können Ihre Pflegehilfsmittel auch über Ihre Krankenversicherung beantragen. Dafür reicht der Vermerk „Weitergabe an die Pflegekasse“. Das kann sinnvoll sein, weil einige Pflegehilfsmittel nur von der Krankenkasse gefördert werden.
  • Sollten Sie den Antrag ohne Vordruck schreiben, achten Sie unbedingt auf Ihre persönlichen Angaben und die Versicherungsnummer (des Pflegebedürftigen).

 

Kann ich die Pflegehilfs­mittel überall kaufen?

Ob Apotheke, Sanitätshaus, Drogerie oder Onlineshop: Sie können die Pflegehilfsmittel kaufen, wo Sie möchten. Viele Menschen entscheiden sich für Online-Anbieter, die sogenannte Pflegeboxen anbieten. Diese werden direkt zu Ihnen nach Hause geschickt – und bieten alle nötigen Hilfsmittel in einem Paket. Auch um die Abrechnung mit der Pflegekasse müssen Sie sich dann nicht mehr kümmern.

Übrigens: Wenn die Pauschale von 40 Euro für Ihre benötigten Hilfsmittel nicht ausreicht, müssen Sie den Restbetrag selbst übernehmen.

Wie lange werden die Pflegehilfsmittel bewilligt?

Pflegehilfsmittel werden entweder unbegrenzt oder mit einer festen Laufzeit (meist von einem Jahr) bewilligt. Wenn die Laufzeit begrenzt ist, sollten Sie unbedingt rechtzeitig an eine Verlängerung (bzw. Folgeantrag) achten.

Schlusswort

Das Beantragen von Pflegehilfsmitteln ist nicht schwer. Sie können den Antrag formlos bei Ihrer Pflege- oder Krankenkasse einreichen – und erhalten bei Bewilligung einen Pauschalbetrag von bis zu 40 Euro pro Monat. Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie Fragen zur Pflegehilfsmittelpauschale haben!

Einen Pflegemittelhilfsantrag für die Beantragung über uns, finden Sie hier: Pflegemittelhilfsantrag als PDF-Formular

 

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